Für Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit einer Leistung von weniger als 30 kWp bzw. weniger als 100 kWp wird die deutsche Regierung weiterhin Steuererleichterungsmaßnahmen umsetzen, und zwar:
(1) Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % beim Kauf, Import und Einbau von Photovoltaikanlagen ist befreit
(2) Die Einspeiseerträge aus der Photovoltaikanlage sind von der Einkommensteuer befreit;
(3) Vereinfachen Sie den Steuerprozess und vermeiden Sie die Beantragung zusätzlicher Steuervergünstigungen.
Da die Kosten für die Installation von Photovoltaik-Energiespeichern für Endverbraucher immer attraktiver werden, wird diese Initiative das kontinuierliche Wachstum des deutschen Marktes für Photovoltaik-Haushaltsgeräte weiter ankurbeln und die Popularität von Photovoltaiksystemen fördern. Es ist absehbar, dass der Marktanteil der Haushalte auch in Zukunft stetig wachsen wird.