Gute Nachrichten! Die Nullsteuerpolitik für Photovoltaikanlagen unter 30 kWp bleibt bestehen
Für Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit einer Leistung von weniger als 30 kWp bzw. weniger als 100 kWp wird die deutsche Regierung weiterhin Steuererleichterungsmaßnahmen umsetzen, und zwar:
(1) Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % beim Kauf, Import und Einbau von Photovoltaikanlagen ist befreit
(2) Die Einspeiseerträge aus der Photovoltaikanlage sind von der Einkommensteuer befreit;
(3) Vereinfachen Sie den Steuerprozess und vermeiden Sie die Beantragung zusätzlicher Steuervergünstigungen.
Da die Kosten für die Installation von Photovoltaik-Energiespeichern für Endverbraucher immer attraktiver werden, wird diese Initiative das kontinuierliche Wachstum des deutschen Marktes für Photovoltaik-Haushaltsgeräte weiter ankurbeln und die Popularität von Photovoltaiksystemen fördern. Es ist absehbar, dass der Marktanteil der Haushalte auch in Zukunft stetig wachsen wird.